
Ab dem dritten Geburtstag des Kindes wird die Leistung zur Betreuung von Kleinkindern (Paje) schrittweise eingestellt. Die Grundzulage endet, der Zuschuss zur freien Wahl der Betreuungsform ändert sich, und die Familien wechseln zu einem anderen Rechtsanspruch. Um jede Hilfe der CAF nach 3 Jahren für ein Kind zu identifizieren, muss man nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, nach Einkommensstufen und nach der Schulpflicht differenzieren.
Erhöhung der Familienleistungen auf 18 Jahre verschoben: das ändert sich 2026
Die historische Regel sah eine Erhöhung des Betrags der Familienleistungen ab dem vierzehnten Geburtstag des Kindes vor. Für Kinder, deren 14. Geburtstag ab dem 1. März 2026 fällt, wird die Erhöhung auf 18 Jahre verschoben. Das Recht wird nicht abgeschafft, sondern um vier Jahre verschoben.
In der Praxis bedeutet dies, dass eine Familie mit zwei oder mehr Kindern den Grundsatz (nicht erhöht) über einen deutlich längeren Zeitraum erhält. Die budgetären Auswirkungen konzentrieren sich auf Haushalte, deren Kinder zwischen 14 und 17 Jahren während der Übergangszeit sind.
Um den tatsächlich ausgezahlten Betrag vorherzusehen, ermöglicht der Besuch der Seite, die jeder Hilfe der CAF nach 3 Jahren für ein Kind gewidmet ist, die Überprüfung der anwendbaren Tarife je nach genauem Geburtsdatum jedes Kindes.

Familienzuschuss nach 3 Jahren: Bedingungen und Einkommensgrenzen
Der Familienzuschuss (CF) ist die zentrale Leistung für große Familien, sobald die Paje endet. Er richtet sich an Haushalte mit mindestens drei unterhaltsberechtigten Kindern über 3 Jahre und unter 21 Jahren. Die Auszahlung erfolgt monatlich, unter der Bedingung der Einkommensgrenze.
Es gibt zwei Sätze: einen normalen Satz und einen erhöhten Satz. Der erhöhte Satz gilt für Familien, deren Einkommen unter einer zweiten, niedrigeren Einkommensgrenze liegt. Die CAF berechnet automatisch den anwendbaren Satz basierend auf der Steuererklärung N-2.
Verknüpfung mit der Grundzulage Paje
Der Familienzuschuss kann nicht mit der Grundzulage der Paje kombiniert werden. Wenn ein Kind unter 3 Jahren noch im Haushalt lebt, hat die Paje Vorrang. Der Übergang zum CF erfolgt im Monat nach dem dritten Geburtstag des jüngsten Kindes.
Für Patchworkfamilien kann das von der CAF berücksichtigte Konzept des unterhaltsberechtigten Kindes die Kinder des Partners einschließen, wenn sie tatsächlich und dauerhaft im Haushalt leben. Dieser Punkt führt häufig zu Fehlern in den Situationsmeldungen.
Schulanfangsbeihilfe: Alter, Betrag und Schulpflicht
Die Schulanfangsbeihilfe (ARS) betrifft Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren. Sie wird unter der Bedingung der Einkommensgrenze einmal jährlich, in der Regel im August, ausgezahlt. Der Betrag variiert je nach drei Altersgruppen (6-10 Jahre, 11-14 Jahre, 15-18 Jahre), wobei jede Gruppe einem eigenen Tarif entspricht.
Zwischen 3 und 6 Jahren besteht kein Anspruch auf ARS. Das Kind muss das Alter von 6 Jahren vor dem 1. Januar nach dem Schulanfang erreicht haben, um Anspruch zu haben.
Schulnachweis ab 16 Jahren
Bis einschließlich 15 Jahre betrachtet die CAF die Schulpflicht als erfüllt, ohne besondere Maßnahmen. Ab 16 Jahren ist ein Schul- oder Ausbildungsnachweis erforderlich, um die Auszahlung aufrechtzuerhalten. Ein Kind, das ein Nettogehalt von mehr als 55 % des Mindestlohns erhält, verliert den Status als unterhaltsberechtigtes Kind, was gleichzeitig die ARS und alle damit verbundenen Familienleistungen aufhebt.
- Von 3 bis 5 Jahren: kein Anspruch auf ARS, aber das Kind bleibt ohne besondere Bedingungen unterhaltsberechtigt über die Schulpflicht hinaus (verpflichtend ab 3 Jahren).
- Von 6 bis 15 Jahren: ARS wird automatisch gezahlt, wenn die Einkünfte unter der Grenze liegen und das Kind in einer Bildungseinrichtung eingeschrieben ist.
- Von 16 bis 18 Jahren: ARS bleibt bestehen, sofern ein Schulbescheinigung oder Ausbildungsvertrag vorgelegt wird und das Nettogehalt unter dem Schwellenwert von 55 % des Mindestlohns liegt.

Vorläufige Pauschale: das Sicherheitsnetz bis 20 Jahre
Die vorläufige Pauschale kompensiert teilweise den Verlust der Familienleistungen, wenn ein Kind in einer Familie mit mindestens drei Kindern 20 Jahre alt wird. Sie wird automatisch gezahlt, wenn das Kind weiterhin im Haushalt lebt und die anwendbare Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Diese Leistung dauert maximal ein Jahr (vom Monat des 20. Geburtstags bis zum Monat vor dem 21. Geburtstag). Ihr Betrag entspricht einem Teil der vorherigen Familienleistungen. Sie verhindert einen abrupten Rückgang der Mittel für große Familien, wenn ein älteres Kind die Altersgrenze überschreitet.
Beibehaltung des Status als unterhaltsberechtigtes Kind bis 21 Jahre
Für die Wohnbeihilfen und den Familienzuschuss ist die Altersgrenze auf 21 Jahre festgelegt, und nicht auf 20. Diese Unterscheidung ist häufig unbekannt. Ein 20-jähriges Kind, das im Haushalt lebt, nicht arbeitet oder ein Einkommen unter dem Schwellenwert hat, kann daher weiterhin als unterhaltsberechtigt für die Berechnung der Wohnbeihilfe gezählt werden, auch wenn die Familienleistungen selbst eingestellt wurden.
- Familienleistungen: werden bis zum Monat vor dem 20. Geburtstag des Kindes gezahlt.
- Familienzuschuss: bleibt bestehen, solange drei Kinder im Alter von 3 bis 20 Jahren unterhaltsberechtigt sind.
- Wohnbeihilfen: das Kind bleibt bis zu seinem 21. Geburtstag berücksichtigt, was die Berechnung des an den Haushalt gezahlten Betrags ändert.
- Vorläufige Pauschale: wird von 20 bis 21 Jahren gezahlt, nur wenn die Familie vor dem zwanzigsten Geburtstag mindestens drei unterhaltsberechtigte Kinder hatte.
Der Übergang von Leistungen für Kleinkinder zu Leistungen nach 3 Jahren ist kein einfacher Wechsel der Haushaltslinie. Jede Hilfe unterliegt unterschiedlichen Bedingungen hinsichtlich Alter, Einkommen und Familienzusammensetzung. Jedes Quartal die Rubrik “Meine Rechte” auf der Website der CAF zu überprüfen bleibt die zuverlässigste Methode, um Überzahlungen oder nicht beanspruchte Ansprüche zu vermeiden.